Ab Jahrgangsstufe 8 darf im Mathematikunterricht ein Taschenrechner als Hilfsmittel verwendet werden. Allerdings benötigen die Schülerinnen und Schüler ebenfalls Training der algebraischen Fertigkeiten. Zu diesem Zweck wird sowohl im Unterrichtsverlauf als auch in Leistungsnachweisen gezielt die Verwendung des TR untersagt.
Die aktuell IQB-geprüften Modelle mit Blick auf das Abitur 2030 sind:
Ab Jahrgangsstufe 10 darf im Mathematikunterricht zusätzlich das Formeldokument bzw. eine Formelsammlung verwendet werden. Der Einsatz im Unterricht bzw. in Leistungsnachweisen kann auch hier durch die Lehrkräfte reglementiert werden. Eine aktuelle Druckversion liegt zum Download bereit: